Basis Als Basis unserer Dienstleistungen gilt der Werkvertrag nach Art. 363ff OR. Zusatzaufträge Zusätzliche Arbeiten werden zu den üblichen Regieansätzen verrechnet. Der Rechnungsbetrag ist innert 14 Tagen nach Rechnungsdatum zu bezahlen. Der Dienstleister ist berechtigt, ab Mahnungsdatum einen Verzugszins von 5% zu verrechnen. Ausführung Der Dienstleister verpflichtet sich, die übertragenen Arbeiten fachgerecht durchzuführen und das dafür erforderliche Personal einzusetzen. Allfällig mangelhaft ausgeführte Arbeiten sind dem Dienstleister bis spätestens am folgenden Arbeitstag um 12:00 Uhr zu melden. Bei Abonnementen wird grundsätzlich zwischen Unterhalts,- Zwischen und Grundreinigung unterschieden. Zwischen- und Grundreinigungen werden generell nur auf Wunsch des Abonnenten und gegen seperate Verrechnung getätigt.
Bei begründeten Beanstandungen kann der Kunde eine Nachreinigung verlangen. Abzug bei der Rechnung sind nicht erlaubt.
Personal Das durch den Dienstleister eingesetzte Reinigungspersonal ist der Sorgfalts-, Treue- und Schweigepflicht unterzogen. Sie verbietet ihm jegliche Einsichtnahmen in Akten und untersagt alle Handlungen, die das Betriebsgeheimnis in irgendeiner Form gefährden könnten. Abwerben Der Kunde darf das bei ihm tätige Reinigungspersonal weder abwerben, noch für andere Arbeiten einsetzen. Gültigkeit Der Vertrag ist für ein Jahr gültig und erneuert sich jeweils stillschweigend für ein weiteres Jahr. Er kann von beiden Parteien unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 3 Monaten schriftlich aufgelöst werden. Bei mehrfach verspäteter Zahlung (Datum und Zahlungsfrist auf Rechnung) kann der Dienstleister einseitig den Vertrag sofort beenden. Bis dahin getätigte Stunden sind vom Auftraggeber sofort nach Erhalt der Rechnung zu bezahlen. Die AGB's können ohne vorherige Ankündigung geändert werden und sind ab sofort gültig. Änderungsanzeigen erfolgen innerhalb eines Monats mit der Rechnung. Gerichtsstand ist der Ort des Dienstleisters. |